Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 02/2026
Hinweis: Diese AGB bestehen aus einem allgemeinen Teil (Teil A) sowie besonderen Regelungen für Verbraucher (Teil B - B2C) und Unternehmer (Teil C - B2C).
Teil A - Allgemeine Bestimmungen (für B2C und B2B)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Kältech GmbH, mit Sitz in Langenhagen (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Auftraggebern. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB - B2C) und gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB - B2B). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung oder
- Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Leistungsverzeichnis. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, soweit sie den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligen, keine Verschlechterung der Leistung darstellen und bei den Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten verursachen.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern enthalten die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer, gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(1) Preisgültigkeit: Sofern im Angebot nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, sind die in den Angeboten des Auftragnehmers genannten Preise ab Angebotsdatum für eine Dauer von vier Monaten gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragsnehmer berechtigt, ein neues Angebot zu unterbreiten oder die Preise entsprechend der aktuellen Kostenlage anzupassen.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Nach Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Netto-Auftragssumme sofort zur Zahlung fällig. Voraussetzung für die Umsetzung und Einhaltung geplanter Montage- bzw. Ausführungstermine ist der vollständige Zahlungseingang der Anzahlung. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, geplante Montage- oder Ausführungstermine auszusetzen oder neu zu terminieren, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
(2) Zahlungen sind unbar ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Auftragnehmers zu leisten. Barzahlungen oder Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Die Restzahlung sowie weitere Abschlagsrechnungen werden gemäß Baufortschritt bzw. nach Rechnungsstellung fällig und sind - sofern nichts anderes vereinbart wurde - innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (Verbraucher: 5 Prozentpunkte, Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Verzugspauschale von 40,00 EUR gegenüber Unternehmern (§ 288 Abs. 5 BGB).
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind, insbesondere:
- freien Zugang zu den Arbeitsbereichen,
- Bereitstellung notwendiger Anschlüsse (z. B. Strom, Wasser),
- rechtzeitige Übergabe erforderlicher Unterlagen und Informationen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
7. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
8. Terminabsagen
(1) Kurzfristige Terminabsage - Montage / Wartung
Bei Absage eines verbindlich vereinbarten Montage- oder Wartungstermins:
- weniger als 48 Stunden vor Termin: 25 % der geplanten Auftragssumme,
- am Tag des Termins oder bei Nichtantreffen: 50 % der geplanten Auftragssumme.
(2) Vertrieb / Vor-Ort-Termine
Vor-Ort-Termine zu Beratungs- oder Angebotszwecken sind kostenfrei, sofern nicht ausdrücklich als kostenpflichtig vereinbart. Erfolgt eine kurzfristige Absage (< 24 Stunden) oder ist kein Zutritt möglich, kann eine Pauschale von 95,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Haftung
(1) Gegenüber Verbrauchern (B2C)
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Gegenüber Unternehmern (B2B)
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
11. Rechnungskorrekturen / nachträgliche Änderungen
Werden nach Rechnungsstellung Änderungen erforderlich, die auf nicht, verspätet oder unvollständig kommunizierte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind (z. B. geänderte Leistungsumfänge, Ansprechpartner, Kostenstellen, Rechnungsadressen), ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand für Rechnungskorrekturen zu berechnen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal mit 50,00 EUR je Korrektur zzgl. MwSt., sofern kein höherer Aufwand nachgewiesen wird.
12. Mängelansprüche / Gewährleistung
Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
13. Wartungsverträge
Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend für Wartungs- und Serviceverträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
(1) Lohngleitklausel / Preisanpassung
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den vereinbarten Wartungspreis entsprechend den Bestimmungen des Lohngleitklauselgesetzes anzupassen, sofern sich während der Vertragslaufzeit Lohn-, Material-, Energie- oder sonstige betriebliche Kosten erhöhen. Der Auftraggeber wird über eine Preisanpassung rechtzeitig in Textform informiert. Ihm steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung zu. Geht innerhalb dieses Zeitraums keine Kündigung ein, gilt die Preisanpassung als akzeptiert und der Wartungsvertrag wird zu den neuen Konditionen fortgeführt.
(2) Vertragsdauer und Kündigung
Der Wartungsvertrag tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber nach Durchführung der Wartung ein Wartungsprotokoll.
14. VOB/B bei Bauleistungen
Bei Bauleistungen gegenüber Unternehmern (B2B) gelten - sofern ausdrücklich vereinbart - die Bestimmungen der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere auch § 8 VOB/B (Kündigung durch den Auftraggeber). Gegenüber Verbrauchern (B2C) wird die VOB/B nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vollständig übergeben und ausdrücklich vereinbart wurde.
Teil B - Besondere Regelungen für Verbraucher (B2C)
15. Widerrufsrecht
(1) Widerrufsbelehrung
Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzverträge (z. B. per Telefon, E-Mail oder Online-Kommunikation) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kältech GmbH, Langenhagen, E-Mail: info@kaeltech.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Kältech GmbH, Langenhagen
E-Mail: info@kaeltech.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung:
Bestellt am / erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
16. Stornierung durch den Verbraucher
(1) Stornierung durch den Auftraggeber
Gegenüber Verbrauchern (B2C): Bei Stornierung eines verbindlich erteilten Auftrags durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung für entstandenen Aufwand zu verlangen:
- bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 20 % der Netto-Auftragssumme,
- 13 bis 3 Kalendertage vor dem Ausführungstermin: 40 % der Netto-Auftragssumme,
- ab 2 Kalendertagen vor Ausführungsbeginn: 80 % der Netto-Auftragssumme,
- speziell beschaffte Anlagen / lackierte AG / kundenspezifische Bauteile, welche nicht anderweitig verwendet werden können, werden zu 100 % weiterberechnet.
Dem Verbraucher bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
17. Behinderungen, Bauzeitverlängerung und Stillsstandskosten
Verzögern sich die Leistungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. fehlende Vorleistungen, Bauablaufstörungen, höhere Gewalt, Anordnungen des Auftraggebers), verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Stillsstandskosten (z. B. Vorhaltung von Personal, Geräten, Baustelleneinrichtung) gesondert zu berechnen.
Nachträge und Leistungsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Beauftragung. Mündliche Anordnungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als verbindlich.
18. Abnahme
Sofern eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat diese unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 14 Tagen gilt die Leistung als abgenommen.
Teil C - Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)
19. Abnahme
Die Abnahme hat unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
20. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
21. Kündigung durch Unternehmer
Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber gelten - ergänzend zu § 8 VOB/B - folgende Regelungen:
- Abrechnung der erbrachten Leistungen
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung ordnungsgemäß erbrachten Leistungen werden nach dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet. - Sondermaterialien / spezielle Bauteile
Bereits beschaffte Sondermaterialien, Sonderanfertigungen oder speziell projektbezogene Bauteile, die nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand anderweitig verwendet oder zurückgegeben werden können, werden zu 100 % des vereinbarten Preises berechnet. - Kosten für nicht ausgeführte Leistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, solche Kosten abzurechnen, die ihm im Vertrauen auf die Durchführung des Auftrages entstanden sind, obwohl die Leistungen infolge der Kündigung nicht mehr vollständig ausgeführt werden konnten. Hierzu zählen insbesondere:- nicht stornierbare oder nicht rückgabefähige Bauteile und Materialien,
- bereits verplante oder disponierte Arbeitsstunden,
- externe Leistungen von Nachunternehmern oder Lieferanten,
- sonstige projektbezogene Vorleistungen.
- Entgangener Gewinn
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den entgangenen Gewinn für den Teil des Auftrages, der infolge der Kündigung nicht mehr ausgeführt werden kann, pauschal mit 5 % des Netto-Restwertes der nicht erbrachten Leistung zu berechnen. - Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Gewinn entstanden ist.
22. Großprojekte / lange Bauphasen - ergänzende Regelungen
Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend für Projekte mit hohen Investitionssummen und/oder langen Bau- bzw. Ausführungsphasen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B) ist. Bei Widersprüchen gehen individualvertragliche Vereinbarungen vor.
(1) Abschlagszahlungen und Zahlungsplan
Der Auftragnehmer ist berechtigt, projektbezogene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen. Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten (§ 320 BGB).
(2) Preisänderungen / Kostenanpassungen bei langen Bauphasen
Ändern sich während der Vertragslaufzeit wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen, sofern zwischen Vertragsschluss und Ausführung mehr als 4 Monate liegen. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Preisanpassung nur, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar ist.
(3) Behinderungen, Bauzeitverlängerung und Stillsstandskosten
Verzögern sich die Leistungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. fehlende Vorleistungen, Bauablaufstörungen, höhere Gewalt, Anordnungen des Auftraggebers), verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Stillsstandskosten (z. B. Vorhaltung von Personal, Geräten, Baustelleneinrichtung) gesondert zu berechnen.
(4) Nachträge und Leistungsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Beauftragung. Mündliche Anordnungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als verbindlich.
23. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
24. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
25. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Kältech GmbH in Langenhagen.
